22.06.2017, 10:22

Zoff ums Bargeld-Limit: Diese EU-Länder haben bereits eine Obergrenze

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Deutschland ist dafür, Österreich strikt gegen eine Bargeld-Einschränkung. In diesen EU-Ländern ist eine Bargeldobergrenze bereits längst festgelegt oder existiert ohne gesetzliche Bestimmung in der Praxis – einfach weiterklicken!

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Frankreich
Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung liegt bei 1.000 Euro für in Frankreich ansässige Steuerzahler sowie für ausländische Händler, bei 15.000 Euro für Steuerausländer. Bargeldzahlungen unter Privatpersonen, beispielsweise beim Kauf eines Autos, sind nicht begrenzt. Das Ausstellen einer Rechnung ist bei Beträgen über 1.500 Euro vorgeschrieben, um die Zahlung nachweisen zu können. Wer in Frankreich ein Auto von einer Privatperson kaufen will, sollte auf die Bargeldbeträge achten, die innerhalb der Europäischen Union mitgeführt werden dürfen.

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Spanien
In Spanien sind Barzahlungen zwischen Verbrauchern und Händlern wie folgt möglich: Ortsansässige können bis zu 2.500 Euro in bar bezahlen. Für Ausländer, die nicht in Spanien leben, liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro. Noch größere Beträge müssen per Banküberweisung beglichen werden. Bei Verstößen kann eine Strafe in Höhe von 25 Prozent der Barzahlung verhängt werden.

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Italien
Die Höchstgrenze für Barzahlungen liegt bei 2.999,99 Euro. Bei Verstößen beträgt die Mindeststrafe 3.000 Euro, wobei sich dieser Betrag auf bis zu 40 Prozent der Barzahlung erhöhen kann.

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Polen
Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 15.000 Euro (rund 62.242 Zloty).

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Portugal
Bei einem Geschäft zwischen Verbraucher und Händler liegt die Höchstgrenze bei 1.000 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisung, Bankkarte oder Scheck beglichen werden. Anders ist es bei Geschäften, die Verbraucher untereinander abschließen: Hier gibt es keine Höchstgrenze für die Barzahlung.

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Belgien
Bei Waren und Dienstleistungen liegt die Höchstgrenze der Bargeldzahlung bei 3.000 Euro. Bargeldzahlungen beim Immobilienerwerb sind seit Januar 2014 untersagt. Bei Verstößen sieht die belgische Gesetzgebung eine Geldstrafe in Höhe von 250 bis 250.000 Euro vor. Es gibt einen Gesetzesvorschlag, der die Höchstgrenze auf 7.500 Euro erhöhen will.

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Tschechische Republik
Beträge bis 350.000 tschechische Kronen (rund 13.000 Euro) können pro Tag in bar bezahlt werden. Die Barzahlung ist mit bis zu 50 Geldstücken erlaubt. Auch mit Banknoten kann uneingeschränkt in bar bezahlt werden.

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Slowakei
Bargeldzahlungen bis 5.000 Euro sind möglich bei Geschäften unter Händlern und bei einem Kaufabschluss zwischen einem Verbraucher und einem Händler. Bei Privatpersonen liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro.

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Bulgarien
Beträge über 10.000 Lew (rund 5.110 Euro) sind per Bankzahlung (Überweisung, Kreditkarte) zu begleichen, selbst wenn der Betrag in mehreren Raten gezahlt werden muss. Für Zahlungen in einer anderen Währung wird die Grenze von 9.999 Lew nach dem Wechselkurs der bulgarischen Nationalbank am Tag der Zahlung festgelegt.

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Rumänien
Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 10.000 Leu (RON) pro Einzelperson und Tag (rund 2.260 Euro).

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Griechenland
Die Höchstgrenze für Bargelzahlungen liegt bei 1.500 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisungen, Bankkarte oder Scheck bezahlt werden. Ausnahme Autokauf: Hier besteht bislang keine Höchstgrenze, jedoch gibt es Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzesänderung.

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Kroatien
Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung beträgt 15.000 Euro (rund 111.000 Kuna).

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Ungarn
Verbraucher können uneingeschränkt in bar bezahlen. Eine Begrenzung auf 1,5 Millionen Forint (rund 5.000 Euro) pro Monat gilt für juristische Personen, Unternehmerverbände und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtig sind.

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Niederlande
Für Privatpersonen gibt es keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Allerdings gibt es eine Verpflichtung zum Melden auffälliger Zahlungen über einem Betrag von 2.000 Euro. Dies gilt sowohl für Berufe wie im Bankenbereich, für Freiberufler, Versicherungen, Kasinos etc.

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Großbritannien
Es gibt keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen. Händler müssen sich jedoch bei den Steuerbehörden als "High Value Dealers" (Händler hochwertiger Güter) registrieren, wenn sie Barzahlungen über 15.000 Euro akzeptieren.

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Irland
Nach dem Gesetz gibt es keine Obergrenze für Bargeldzahlungen, in der Praxis können Händler das aber manchmal anders handhaben und Bargeld nur bis zu einer gewissen Summe annehmen.

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Schweden
Keine Beschränkung in der Gesetzgebung. Die akzeptierten Zahlungsmittel können jedoch vertraglich festgelegt sein. Ab einem bestimmten Betrag kann ein Händler die Annahme von Bargeld verweigern, sofern dieser Betrag im Geschäft eindeutig ausgewiesen ist.

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Finnland
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Allerdings ist der Händler auch nicht gesetzlich verpflichtet, Bargeldzahlungen immer zu akzeptieren. Jedoch kann ein Händler die Annahme von über 50 Geldstücken oder einen großen Geldschein verweigern, wenn dies im Geschäft entsprechend ausgewiesen wird.

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Norwegen
Es gibt für den Einkauf von Waren keine Höchstgrenze bei Barzahlungen. Bei der Entlohnung von Dienstleistungen, die von einem Selbstständigen angeboten werden, gibt es eine Einschränkung: Wenn der Betrag 10.000 Norwegische Kronen (rund 1.078 Euro) übersteigt und der Dienstleister die Steuern und die Mehrwertsteuer nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.

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Dänemark
Es gibt für den Einkauf von Waren keine Höchstgrenze bei Barzahlungen. Bei dem Erwerb von Dienstleistungen gibt es eine Einschränkung: Wenn der Betrag 10.000 Dänische Kronen (rund 1.340 Euro inklusive Mehrwertsteuer) übersteigt und der Händler die Steuern und die Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden. Sollte es dem Verbraucher jedoch nicht möglich sein, bargeldlos zu bezahlen, kann er von der gemeinsamen Verantwortung befreit werden, wenn er der Steuerbehörde die Höhe des Kaufpreises mitteilt.

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Estland
Die Annahme von Bargeld kann ab 50 Geldstücken oder Geldscheinen verweigert werden, egal wie hoch der Wert ist. Die estnische Zentralbank sowie die Kreditinstitute müssen Bargeld und Banknoten ohne jede Einschränkung annehmen.

Die EU-Kommission untersucht aktuell, ob die Einführung einer EU‐weit einheitlichen Barzahlungsgrenze dazu beitragen kann, die Finanzierung von Terrorattacken zu erschweren. In einigen Ländern regt sich Widerstand, in vielen anderen ist solch eine Einschränkung längst Gesetz oder zumindest Praxis.

Bis Ende Mai lief eine Onlinebefragung der EU-Kommission über die mögliche Einführung von Bargeldobergrenzen. Der Österreichische Sparkassenverband (ÖSPV) stellt sich vehement gegen diese Pläne und lässt seine Position über sein Büro in Brüssel bereits in den Konsultationsprozess der Kommission einfließen.

"Die österreichischen Sparkassen wollen ihren Kunden die volle Wahlmöglichkeit und persönliche Freiheit belassen, ob sie lieber mit Bargeld, Karte oder Onlinebanking zahlen möchten. Zuerst fällt das Bankgeheimnis für Herrn und Frau Österreicher gegenüber den Behörden, dann soll am Ende noch das Bargeld abgeschafft werden", sagt ÖSPV-Generalsekretär Franz Portisch. "Big Brother lässt grüßen und raubt den Menschen einen wesentlichen Teil der Privatsphäre, da jede elektronische Zahlungsform Datenspuren hinterlässt."
 
"Wehret den Anfängen"
Österreich müsste eine Bargeldobergrenze erst einführen. Ein Treiber dieser Idee, der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), brachte eine EU-weite Begrenzung von 5.000 Euro ins Spiel. Der Österreichische Sparkassenverband sieht jedoch keinen Grund, in die Selbstbestimmung der Bürger und in die mit der Nutzung von Bargeld einhergehende Freiheit einzugreifen. "Wehret den Anfängen. Mit Bargeldobergrenzen beginnt es, die in Folge gesenkt und gesenkt werden können", befürchtet Portisch. "Bei den Banknoten erleben wir es bereits. Die größeren Scheine werden immer mehr vom Markt genommen."

Viele EU-Länder haben eine Obergrenze für Barzahlungen längst festgesetzt. Andere wiederum haben zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze, in der Praxis werden Bargeldzahlungen zum Teil aber nur bis zu einer bestimmten Höhe akzeptiert, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland zeigt – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)

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